Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Personalvermittlung ohne vorherige Arbeitnehmerüberlassung
Stand: 04.03.2024
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand1.1
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der persona part Personaldienstleistungen GmbH (nachfolgend „persona part“) gelten, sofern keine
abweichenden Regelungen vereinbart sind, für alle, auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen auf dem Gebiet der Personalvermittlung zwischen persona part
und dem Auftraggeber zum Zwecke der Vermittlung eines Arbeitnehmers im Auftrag des Auftraggebers.
1.2
Sobald persona part dem Auftraggeber einen Lebenslauf bzw. ein Profil, der/das die Identität eines Kandidaten offenlegt bzw. zur Verfügung gestellt hat, gilt
dieser Kandidat von persona part als „vorgeschlagen" im Sinne der Bestimmungen dieser AGB.
1.3
Hat sich ein durch persona part vorgeschlagener Kandidat bereits unabhängig von dem gegenüber persona part erteilten Suchauftrag beim Auftraggeber
beworben oder wurde dessen Lebenslauf bzw. Profil dem Auftraggeber bereits anderweitig vorgeschlagen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies
unverzüglich schriftlich oder per E-Mail in Textform gegenüber persona part anzuzeigen; andernfalls steht persona part im Falle eines Vertragsabschlusses zwischen dem Auftraggeber und diesem Kandidaten einen Honoraranspruch gemäß Ziffer 2 dieser AGB zu.
1.4
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die dem Bewerber durch die Anreise zu Vorstellungsgesprächen entstandenen Fahrtkosten oder notwendigen Flugkosten
in Höhe des bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geltenden Tarifs zweiter Klasse zu erstatten. Bei der Anreise mit dem PKW erstattet der Auftraggeber die Höhe in Anlehnung an die jeweils geltenden steuerlichen Bestimmungen über Kostenerstattung bei Benutzung von Privatfahrzeugen für Dienstreisen.
2. Vergütung, Kosten, Zahlungsbedingungen
2.1
persona part erhält von dem Auftraggeber ein erfolgsabhängiges Honorar, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Vorlage des Bewerberprofils zwischen dem
von persona part vorgestellten Bewerber und dem Kunden oder einem mit diesem rechtlich im Sinne des § 15 Aktiengesetz oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen ein Dienst- oder Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.
2.2
persona part hat in diesem Fall gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Zahlung eines Vermittlungshonorars in Höhe von 30% des Bruttojahresgehaltes
des vermittelten Bewerbers. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist jeweils zuzüglich zu zahlen. Abweichende schriftliche Vereinbarungen zur Höhe des
Vermittlungshonorars gehen dieser Regelung vor.
2.3
Unter Bruttojahresgehalt wird dabei das gesamte, dem Bewerber beim Kunden vertraglich zustehende Entgelt verstanden, insbesondere freiwillige Zulagen,
Gratifikationen, Tantiemen, 13./14. Monatsgehälter sowie geldwerte Vorteile aus Sachbezügen. Das Vermittlungshonorar wird mit Datum der
Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Bewerber und dem Kunden oder, in Ermangelung eines schriftlichen Vertrages, mit Aufnahme der Tätigkeit des Bewerbers beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen von persona part sind sofort nach Rechnungszustellung ohne Abzug zu bezahlen.
2.4
Der Kunde ist verpflichtet, persona part über den Abschluss des Dienst- bzw. Arbeitsvertrages unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach
Vertragsabschluss in Kenntnis zu setzen sowie auf Verlangen von persona part jederzeit in Textform Auskunft über den Zeitpunkt des Abschlusses des
Dienst- oder Arbeitsvertrages bzw. der Tätigkeitsaufnahme und die Höhe und Zusammensetzung des jeweiligen Bruttojahresgehaltes zu geben.
3. Allgemeine Vereinbarungen
3.1
persona part übernimmt keine Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungsleistung. Zudem übernimmt
persona part keine Haftung für die Eignung des Bewerbers. Mit Abschluss des Arbeitsverhältnisses bzw. mit Arbeitsbeginn trägt der Kunde die alleinige
Verantwortung für die getroffene Auswahl des Bewerbers.
3.2
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen „Vermittlungsauftrag ohne vorherige Arbeitnehmerüberlassung gelten jeweils in der aktuellen Fassung. Diese sind
u. a. im Bereich Download auf der homepage von persona part jederzeit für den Auftraggeber einsehbar.
4. Schlussbestimmungen
4.1
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber persona part aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der
Gegenanspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.2
Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch persona part.
4.3
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die
unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder
ihm möglichst nahekommen.
4.4
Als Gerichtsstand wird im Verhältnis zu Auftraggebern, die Vollkaufleute sind, Landau in der Pfalz vereinbart. Für Auftraggeber, die nicht Vollkaufleute sind,
wird Landau in der Pfalz und ausdrücklich für das Mahnverfahren vereinbart.